Bauherren, Förderbehörden und nicht zuletzt Architekten und Planer haben bereits früh erkannt, dass eine fundierte Zielplanung am Anfang jeder baulichen Investition stehen muss. Selbstverständliche Voraussetzung zum Erhalt von öffentlichen Fördergeldern für Krankenhausprojekte ist demzufolge heute der Nachweis einer solchen Zielplanung.
Nach DIN 13080 Beiblatt 4, Ziffer 2 wird „Zielplanung“ als Vorgehensweise für die Entwicklung einer Planung zur Erreichung eines Planziels in einem überschaubaren Zeitraum definiert.
In der Zielplanung wird eine Rangfolge der Anforderungen an eine geordnete Entwicklung vorgenommen, die eine Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit in allen Bauabschnitten sicherstellt. Dadurch wird erreicht, dass Einzelmaßnahmen auf einer Gesamtkonzeption basieren und somit Fehlinvestitionen unterbleiben.
Eine Zielplanung ist also eine Planungsstrategie, die für die langfristige Entwicklung von Einrichtungen des Gesundheitswesens die wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt. Sie setzt die Ziele und benennt die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung in Bauabschnitten; dazu bedarf es einer kontinuierlichen Fortschreibung.
Bei der Zielplanung handelt es sich um eine Aufgabe des Krankenhausträgers. Sie ist im Förderverfahren eng mit der jeweils zuständigen Landesgesundheitsbehörde abzustimmen, weil Einzelmaßnahmen in der Regel nur auf der Grundlage einer bestätigten Zielplanung gefördert werden.
fm.projects führt die Grundlagenermittlung anhand von Lageplänen je Betriebsstätte durch. Des Weiteren erfolgt die Ermittlung von Nutzflächen und Bruttogrundflächen. Daraus wird eine Darstellung von Zielvorgaben je Betriebsstätte erarbeitet. Zudem werden Leerstände erfasst und dargestellt. Am Ende steht die Entwicklung des Zielplans.